Aufgrund der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen gelten zur Jugendweihe 2021 folgende Maßnahmen:
- Die Testpflicht ist sowohl für die Jugendweihlinge als auch für die Gäste ausgesetzt (gilt auch für die Stellprobe am 09.07.) Grundlage: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung §9 (3)
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder OP-Maske) bleibt bestehen. Diese gilt während der gesamten Veranstaltung! Grundlage: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung §5 (3)
- Der Einlass wird mit Hilfe eines Einbahnstraßensystems abgehandelt. Hierbei bitten wir die Gäste frühestens 15 Minuten vor Einlasszeit (12:45 Uhr) am Veranstaltungsort einzutreffen
- Personen mit Verdacht auf eine Erkrankung an Covid19 sind von der Veranstaltung ausgeschlossen
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist stets einzuhalten! Dies wird vom anwesenden Personal überprüft
- Die Kontakterfassung, welche im Voraus erfolgte, ist verbindlich. Abweichungen ohne vorherige Anmeldung sind nicht zulässig. Die Daten werden fristgerecht für 8 Wochen aufbewahrt und anschließend unwiederbringlich vernichtet. Keine Daten werden an Dritte übermittelt.
Wir alle sind froh diese Lockerungen mitteilen zu dürfen! Aufgrund dessen, dass wir die Situation dennoch so risikolos, wie möglich gestalten wollen, appellieren wir an die Besucher, sich vorher eigenständig einem Coronatest zu unterziehen, um alle Anwesenden bestmöglich zu schützen.